Zum Ende der Ausbildung findet das Staatsexamen statt.
Die Anzahl der Prüfungsfächer sowie die Abläufe der Prüfungen des Staatsexamens sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt.
Der/die Prüfungsvorsitzende wird von der aufsichtsführenden Behörde delegiert und ist letztendlich für den gesamten Prüfungsablauf verantwortlich.
Schulintern führen wir zusätzlich nach 9 Monaten eine Probezeitprüfung
und nach 2 Jahren ein Zwischenexamen durch.
Während der praktischen Ausbildung am Patienten in den Kliniken erfolgt regelmäßig eine standardisierte Schülerbeurteilung durch die Lehrkräfte der Schule.
Durch die zusätzlichen Prüfungen an unserer Schule ist der/ die Schüler/in kontinuierlich über den Leistungsstand und die Lernfortschritte informiert und wird konsequent auf das komplexe Abschlussexamen nach 3 Jahren Ausbildung vorbereitet.
